MitTe - Mittendrin statt nur dabei mit Telepräsenzroboter

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Webseite des Projekts MitTe (LINK). 

Wir sind bemüht, die Webseite des MitTe-Projekts und alle Unterseiten davon barrierefrei zugänglich zu machen nach den Vorgaben des § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Der Webauftritt sowie die mobilen Webansichten entsprechen teilweise den Vorgaben des LBGG M-V und der BITVO M-V. Die nicht übereinstimmenden Inhalte oder Funktionen sind im Folgenden aufgelistet. 

  • Es können Fehler in der Inhaltshierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
  • Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Die Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
  • Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Es fehlen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache.
  • Die Inhalte des eingebetteten Videos stehen nicht in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Falls Ihnen weitere Fehler in Bezug auf fehlende Barrierefreiheit auffallen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: ibp.mitteuni-rostockde

Begründung

Da MitTe ein kleines Projekt mit wenig zugeteilten Stunden ist und sich zudem die Webseite noch im Aufbau befindet, sind noch nicht alle Funktionen barrierefrei. Wir bitten um Entschuldigung.

Wenn unsere Webseite nicht barrierefrei ist und für Sie dadurch Nachteile bspw. in der Nutzung entstehen, können Sie uns dies über den Feedback-Mechanismus mitteilen oder auch ein Durchsetzungsverfahren einleiten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter den entsprechenden zwei Absätzen in dieser Erklärung. Ebenso können Sie, wenn Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind oder nicht innerhalb von sechs Wochen Antwort auf Ihr Feedback erhalten, bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher STellen des Landes MV einen Antrag auf Prüfung der in dieser Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.09.2025 erstellt.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.09.2025 überprüft und überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben 

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Diese können Sie uns gerne mitteilen, wir freuen uns über Ihr Feedback. Ebenso können Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind oder dargestellt werden müssen, anfordern. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. 

Wenden Sie sich dazu bitte an:

Regina Trittin
August-Bebel-Str. 28, 3. Etage, Raum 3041
18055 Rostock
Tel.: +49 381 498 2636
Fax: +49 381 498 118 2642
E-Mail: regina.trittinuni-rostockde oder ibp.mitteuni-rostockde

Der Webmaster der Universität Rostock ist ebenfalls zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts sowie die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen.

Studierende mit Behinderungen unterstützt der Universitätsbeauftragte für chronisch kranke und behinderte Studierende .

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt die schwerbehinderten Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten.

Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsverfahren) 

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden oder haben nicht innerhalb von sechs Wochen eine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? Dann können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • MitTe wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt MitTe der Beanstandung nicht nach, haben wir dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Der Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Überwachungsstelle gestellt werden (BITVO M-V, § 10, Absatz 2). Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
  • Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
  • Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
    Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

Zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V ist die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V.

Link zur Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Ministerium für Soziales Integration und Gleichstellung.

Das Beschwerdeverfahren ist für die Beteiligten kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet (BITVO M-V, § 10, Abs. 8).