Studiengang Master of Education Berufspädagogik für Gesundheitsberufe / Sozialberufe (M.Ed.)

Der dreisemestrige Masterstudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe baut auf einem siebensemestrigen Bachelorstudium der Hochschule Neubrandenburg auf, in welchem eine der beiden beruflichen Fachrichtungen Gesundheit und Pflege bzw. Sozialwesen sowie ein Zweitfach vollständig studiert wurden. Der Masterstudiengang fokussiert daher auf den Erwerb umfassender Kompetenzen in der Berufspädagogik. Das Studium kann nur zum Sommersemester begonnen werden und die erstmalige Einschreibung ist zum Sommersemester 2017 möglich.
 

Zulassungsvoraussetzungen

Zwingende Voraussetzungen für den Masterstudiengang sind:

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens 210 Leistungspunkten,
  • sehr gute Deutschkenntnisse,
  • einschlägige betriebliche Praxiserfahrung von mindestens sechs Monaten Dauer oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung,
  • das Studium der beruflichen Fachrichtung Gesundheit und Pflege oder Sozialwesen sowie eines in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Zweitfaches, jeweils inklusive Fachdidaktik.

Detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs zu finden (s.u. "Weitere Hinweise").

Der Studienbeginn ist nur bei Vorliegen des entsprechenden Bachelorstabschlusses der Hochschule Neubrandenburg vorgesehen.
  

Studieninhalte

Der Masterstudiengang baut auf umfassenden fachlichen Kompetenzen auf und ergänzt diese mit einer fundierten Auseinandersetzung mit (berufs-)pädagogischen Inhalten. Praktische Schul- und Unterrichtserfahrungen werden im Rahmen des Hauptpraktikums gesammelt. Darüber hinaus ist ein Wahlmodul Bestandteil des Studiums, in dem ein Einblick in nicht-berufspädagogische Inhalte ermöglicht wird.

Die Übersicht zeigt die Verteilung der Module auf die drei Studiensemester:

 

Weitere Hinweise

Weitere wichtige relevante Ordnungen, Modulbeschreibungen, Formulare und Anträge finden Sie im linken Menü und am Ende dieser Seite.

Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiengangs befähigt, bei Vorliegen der betrieblichen Praxiserfahrung, zum Referendariat an beruflichen Schulen.

  • Auf dieser Seite können Sie die geltenden Ordnungen einsehen. Sie enhalten Informationen zu den konkreten Studieninhalten und zu Formalia wie z.B. Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungen.
  • Der Steckbrief des Studiengangs enthält eine Übersicht allgemeiner Informationen zum Studiengang sowie Hinweise zur Einschreibung.
  • Hier finden Sie Informationen und Ansprechpersonen für die Bachelorstudiengänge der beruflichen Fachrichtungen Gesundheit und Pflege bzw. Sozialwesen an der Hochschule Neubrandenburg, auf die dieser Masterstudiengang aufbaut.
Modulplan Berufspädagogik "Gesundheit und Soziales"

Modulplan Berufspädagogik "Gesundheit und Soziales"

Wissenschaftliches Arbeiten: Regeln, Formatvorlagen, Ehrenerklärung

Wissenschaftliches Arbeiten

An der Universität sind Sie zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Dabei sind bestimmte Regeln einzuhalten und ganz besondere formale Anforderungen zu berücksichtigen. Wie genau die formalen Anforderungen aussehen, regelt jeder Fachbereich eigenständig. Die Fakultät bietet Ihnen jedoch einheitliche Formatvorlagen, die Sie für Ihre Hausarbeiten und Präsentationen verwenden können.

Wichtig: Einer Hausarbeit an der Philosophischen Fakultät ist immer eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizulegen.

Starthilfe: Wissenschaftliches Arbeiten

Innerhalb des Studium-Optimum-Projektes „TutorInnenprogramm: Lernen auf Augenhöhe“ wurden Formatvorlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten und Hausarbeiten entwickelt sowie für die Philosophische Fakultät angepasst. Die Dokumente der PHF sind in Violett. Die Vorlagen für Microsoft Word, OpenOffice und LaTeX sowie weitere hilfreiche und studienunterstützende Materialien stehen unter www.starthilfe.uni-rostock.de als Download zur Verfügung. Nachfolgend sind die Vorlagen für Microsoft Word und PowerPoint direkt verlinkt. Bitte beachten Sie die Eigenverantwortlichkeit. Die Endkontrolle der Richtigkeit aller formaler Angaben liegt stets bei der Anwenderin und dem Anwender.

HINWEIS: Die einzelnen fächerspezifischen Vorgaben für Haus- oder Abschlussarbeiten können in den Vorlagen nicht berücksichtigt werden und müssen mit den Fächern abgesprochen werden.

Word-Vorlagen:

 

Regeln wissenschaftlichen Arbeitens

Die Achtung fremden geistigen Eigentums gehört zu den für alle Lehrenden und Studierenden der Universität Rostock verbindlichen Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die Verletzung dieser Grundregeln durch geistigen Diebstahl (Plagiat) stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekenn­zeichnete Übernahme von fremdem geistigen Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.

Genauere Informationen über die in Ihrem Fachgebiet gültigen Regeln korrekten Zitierens und Arbeitens mit Quellen erhalten Sie von den DozentInnen sowie in einschlägigen Lehrveranstaltungen und Modulen.

Zur Vermeidung von Plagiaten gelten ab sofort die folgenden Maßnahmen: 

  1. Alle Studierenden der Philosophischen Fakultät sind gehalten, zu Beginn Ihres Studiums die Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit zur Kenntnis zu nehmen und ab Matrikel WS 2009/10 durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Die Abgabe der Erklärung erfolgt in den Instituten im jeweiligen Erstfach.
  2. Allen schriftlichen Arbeiten, die die Grundlage für einen Leistungsnachweis bilden, ist eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizufügen.
  3. Alle Studierenden sind verpflichtet, diese schriftlichen Arbeiten einschließlich der in den einzelnen Studiengängen vorgesehenen Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten) zusätzlich in maschinenlesbarer Form einzureichen. Die technischen und organisatorischen Details (Einreichung auf Datenträger [CD] zusammen mit der Arbeit oder separate Übersendung per Email-Attachment, Art der Kennzeichnung etc.) legen die BetreuerInnen der Arbeiten fest. 
  4. Alle Plagiatsfälle werden in einer zentralen Liste beim Prüfungsamt erfasst.

Bitte tragen Sie durch frühzeitige Information und verantwortliches Verhalten dazu bei, dass die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis auf Fakultäts- und Universitätsebene allgemein beachtet werden und fruchtbringend zur Wirkung kommen können.