Allgemeines Fach "Englisch" - Berufspädagogik B.Ed.
Rahmenprüfungsordnung und SPSO 2012-2016
Rahmenprüfungsordnung
- Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor und Master an der Universität Rostock (RPO) vom 30.August 2012
- Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 29. September 2013
- Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 12. Juni 2017
SPSO 2014
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) für den Bachelorstudiengang Berufspädagogik (2014)
- Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) für den Bachelorstudiengang Berufspädagogik (vom 02.11.2015)
- Zweite Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) für den Bachelorstudiengang Berufspädagogik (vom 13.05.2016)
Praktikumsordnung
Rahmenprüfungsordnung und SPSO 2017 ff.
Rahmenprüfungsordnung (bis 2019)
- Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor und Master an der Universität Rostock (RPO) vom 30.August 2012
- Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 29. September 2013
- Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 12. Juni 2017
Rahmenprüfungsordnung (ab 2019)
- Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor und Master an der Universität Rostock (RPO) vom 26.11.2019
- 1. Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge vom 05. März 2020
- Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge vom 11. Mai 2020
- Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 9. Oktober 2020
- Aktuell: Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 11. November 2022
SPSO 2017
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) für den Bachelorstudiengang Berufspädagogik (2017)
- Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Berufspädagogik (vom 11. Mai 2020)
Praktikumsordnung
- Praktikumsordnung für die Studiengänge der Berufspädagogig
- Änderungssatzung der Praktilumsordnung für die Studiengänge der Berufspädagogik
Fachanhang Berufspädagogik
- Fachanhang Berufspädagogik B.Ed. (obligatorisch)
inkl. Modulbeschreibung
Fachanhang "Englisch"
- Fachanhang Englisch (allgemeine Fachrichtung)
inkl. Modulbeschreibung
Fachanhang Berufspädagogik
- Fachanhang Berufspädagogik B.Ed. - Studien- und Prüfungsplan sowie Modulübersicht (obligatorisch)
- ausführliche Modulbeschreibung (siehe unten unter Modulbeschreibung)
Fachanhang "Englisch"
- Fachanhang Englisch - Studien- und Prüfungsplan sowie Modulübersicht (allgemeine Fachrichtung)
Modulbeschreibungen
- Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Fachanhang Berufspädagogik
- Fachanhang Berufspädagogik B.Ed. - Studien- und Prüfungsplan sowie Modulübersicht (obligatorisch)
- ausführliche Modulbeschreibung (siehe unten unter Modulbeschreibung)
Fachanhang "Englisch"
- Fachanhang Englisch - Studien- und Prüfungsplan sowie Modulübersicht (unverändert, wie SPSO 2017) (allgemeine Fachrichtung)
Modulbeschreibungen
- Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Anmeldungen und Formulare Modulprüfungen (B.Ed. und M.Ed. Allgemein)
- Die Anmeldung zur Modulprüfung aller BA-Fächer erfolgt ausschließlich online über die Seite http://pruefung.uni-rostock.de.
Fristen zur Anmeldung von Prüfungen (BA-Studiengang)
Anträge zur Abschlussprüfung (BA-Allgemein)
Zuständiges Prüfungsamt
Zuständige Institute/Fakultäten
Pädagogische Fachrichtung
Berufliche Fachrichtung
Wissenschaftliches Arbeiten
An der Universität sind Sie zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Dabei sind bestimmte Regeln einzuhalten und ganz besondere formale Anforderungen zu berücksichtigen. Wie genau die formalen Anforderungen aussehen, regelt jeder Fachbereich eigenständig. Die Fakultät bietet Ihnen jedoch einheitliche Formatvorlagen, die Sie für Ihre Hausarbeiten und Präsentationen verwenden können.
Wichtig: Einer Hausarbeit an der Philosophischen Fakultät ist immer eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizulegen.
Starthilfe: Wissenschaftliches Arbeiten
Innerhalb des Studium-Optimum-Projektes „TutorInnenprogramm: Lernen auf Augenhöhe“ wurden Formatvorlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten und Hausarbeiten entwickelt sowie für die Philosophische Fakultät angepasst. Die Dokumente der PHF sind in Violett. Die Vorlagen für Microsoft Word, OpenOffice und LaTeX sowie weitere hilfreiche und studienunterstützende Materialien stehen unter www.starthilfe.uni-rostock.de als Download zur Verfügung. Nachfolgend sind die Vorlagen für Microsoft Word und PowerPoint direkt verlinkt. Bitte beachten Sie die Eigenverantwortlichkeit. Die Endkontrolle der Richtigkeit aller formaler Angaben liegt stets bei der Anwenderin und dem Anwender.
HINWEIS: Die einzelnen fächerspezifischen Vorgaben für Haus- oder Abschlussarbeiten können in den Vorlagen nicht berücksichtigt werden und müssen mit den Fächern abgesprochen werden.
Word-Vorlagen:
- Seminararbeit:
- Praktikumsbericht:
- Bachelorarbeit:
- Masterarbeit: PHF
- PowerPoint-Präsentation:
Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
Die Achtung fremden geistigen Eigentums gehört zu den für alle Lehrenden und Studierenden der Universität Rostock verbindlichen Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die Verletzung dieser Grundregeln durch geistigen Diebstahl (Plagiat) stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekennzeichnete Übernahme von fremdem geistigen Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.
Genauere Informationen über die in Ihrem Fachgebiet gültigen Regeln korrekten Zitierens und Arbeitens mit Quellen erhalten Sie von den DozentInnen sowie in einschlägigen Lehrveranstaltungen und Modulen.
Zur Vermeidung von Plagiaten gelten ab sofort die folgenden Maßnahmen:
- Alle Studierenden der Philosophischen Fakultät sind gehalten, zu Beginn Ihres Studiums die Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit zur Kenntnis zu nehmen und ab Matrikel WS 2009/10 durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Die Abgabe der Erklärung erfolgt in den Instituten im jeweiligen Erstfach.
- Allen schriftlichen Arbeiten, die die Grundlage für einen Leistungsnachweis bilden, ist eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizufügen.
- Alle Studierenden sind verpflichtet, diese schriftlichen Arbeiten einschließlich der in den einzelnen Studiengängen vorgesehenen Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten) zusätzlich in maschinenlesbarer Form einzureichen. Die technischen und organisatorischen Details (Einreichung auf Datenträger [CD] zusammen mit der Arbeit oder separate Übersendung per Email-Attachment, Art der Kennzeichnung etc.) legen die BetreuerInnen der Arbeiten fest.
- Alle Plagiatsfälle werden in einer zentralen Liste beim Prüfungsamt erfasst.
Bitte tragen Sie durch frühzeitige Information und verantwortliches Verhalten dazu bei, dass die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis auf Fakultäts- und Universitätsebene allgemein beachtet werden und fruchtbringend zur Wirkung kommen können.